Der persönliche Segen für den Lebensweg - die Taufe.
In unserer Kirchengemeinde finden Taufen entweder in Sonntagsgottesdiensten, oder in separaten Gottesdiensten nach gemeinsamer Terminabsprache statt.
Sollten Sie eine Taufe wünschen, wenden Sie sich zwecks Terminabsprache bitte telefonisch an das Gemeindebüro oder senden Sie uns gern auch eine Email.
Häufige Fragen:
Was müssen Sie zum Taufgespräch mitbringen bzw. zur Anmeldung der Taufe im Gemeindebüro abgeben?
- Geburtsurkunde („für religiöse Zwecke“, oder eine „normale“ Geburtsurkunde, die im Gemeindebüro beglaubigt werden kann)
- Familienstammbuch sofern Sie eins führen.
- Ggf. Patenbescheinigungen, so Ihre Paten aus anderen Kirchengemeinden kommen
Sie wünschen eine Taufe im Freien?
Sprechen Sie uns gerne an. Die Tauffeier kann auch im eigenen Garten, oder einem anderen Ort stattfinden.
Was passiert im Taufgespräch?
Im Taufgespräch werden neben einem persönlichen Kennenlernen auch Fragen geklärt, die zur Durchführung der Taufe wichtig sind. Auch Angehörige und die Taufpaten sind, so es Zeit und Ort zulassen, herzlich eingeladen am Taufgespräch teilzunehmen. Eigene Wünsche und Ideen sind immer willkommen.
Wer kann Taufpate werden?
Zumindest ein Pate/eine Patin sollte Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sein (bspw. Evangelische oder Katholische Kirche). Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein, um das Patenamt übernehmen zu können. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.
Welchen Taufspruch soll der Täufling bekommen?
Der Taufspruch ist ein Vers aus der Bibel, der dem Kind als Segenswort mit auf den Weg gegeben wird. Schauen Sie mal wieder in Ihre Bibel, vielleicht springt Ihnen ein passender Spruch ins Auge. Ansonsten hilft Ihnen das Pfarramt beim Finden eines passendes Bibelwortes oder Sie recherchieren im Internet auf der Seite www.taufspruch.de.
Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?
Manchmal möchten Eltern ihrem Kind zu Beginn des Lebens den Segen mit auf den Weg geben, die Entscheidung zur Taufe aber selbst überlassen - in diesem Falle kann das kleine Kind in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet werden. Bitte bedenken Sie dabei: Die Segnung ersetzt nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft. Wenn sich Ihr Kind später konfirmieren lassen möchte, erfolgt die Taufe dann während der Konfirmandenzeit.